Privatarztpraxis für klassische Homöopathie

Dr. med. Frauke Geßner

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Gesetzliche Krankenkassen erstatten eine homöopathische Behandlung mehrheitlich nicht, daher habe ich mich gegen den Erwerb einer Kassenzulassung entschieden und bin rein privatärztlich tätig. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In Einzelfällen konnten Patienten vor Behandlungsbeginn eine zumindest teilweise Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse vereinbaren. Von privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten in der Regel unproblematisch übernommen.