Gesetzliche Krankenkassen erstatten eine homöopathische Behandlung mehrheitlich nicht, daher habe ich mich gegen den Erwerb einer Kassenzulassung entschieden und bin rein privatärztlich tätig. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In Einzelfällen konnten Patienten vor Behandlungsbeginn eine zumindest teilweise Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Krankenkasse vereinbaren. Von privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten in der Regel unproblematisch übernommen.
- Die Erstanamnese, die sinnvoller Weise am Beginn einer jeden homöopathischen Behandlung stehen sollte, kostet 183,61€ (GOÄ Ziffer 30, 3,5-facher Satz)
- Telefonate bis 10 Minuten kosten zwischen 8,85€ und 10,72€ (GOÄ Ziffer 1)
- Ausführlichere Beratungen bis 20 Min. (GOÄ Ziffer 3) kosten zwischen 20,11€ und 30,60€
- Die homöopathische Folgeanamnese (GOÄ Ziffer 31) kostet 60,33€
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (GOÄ Ziffer 70): 5,36€
- Weitere ggf. anfallende ärztliche Untersuchungen/Leistungen werden ebenfalls nach der GOÄ abgerechnet
- Nach Absprache ist auch immer eine Ratenzahlung möglich